(06.03.2019, 22:36)DalaiLamer schrieb: Bei meinem deutschen Broker werden 15% Quellensteuer in einem seperaten Topf aufgeführt und es fallen keine Kapitalerstragssteuern an, solange mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Wenn dieser ausgeschöpft ist, werden anfallende Kapitalerstragssteuern mit den Beträgen im Topf der Quellensteuer aufgerechnet und zwar in einem recht seltsamen Verhältnis (eben nicht 1:1 sondern höher). Daher fallen bei mir keine KEST an, solange ich noch Beträge im Quellensteuertopf habe.
Allerdings würde auch mich interessieren, wie ich die von IB einbehaltenen Quellensteuern am Jahresende in der Steuererklärung eintragen muss, um schlußendlich gezahlte Steuern auf meine Dividenden in Deutschland (spätestens nach dem ersten Halbjahr sind alle Freibeträge aufgebraucht) wieder gegenrechnen lassen zu können. Vor allem dieses Verhältnis von KEST zu Quellensteuer ist mir nicht ganz klar, für jeden Euro im Quellensteuertopf bleiben mir gefühlt 2-3 Euro KST erspart, finde ich recht verwirrend.
Beste Grüße
Hallo DalaiLamer,
zu Deinem 1. Absatz: Es wird daran liegen, daß Deine "unverbrauchten" Quellensteuern 15% der Dividenden ausmachen, während KEST nur 10% (+Soli) ausmachen. Damit schrumpft Dein Quellensteuertopf nach erschöpftem Freistellungsauftrag langsamer als die deutsche zu bezahlende KEST.
Zu Deinem 2. Absatz: In KAP-Zeile 15 (Ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) kommen die IB-Dividenden rein. In KAP-Zeile 52 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) kommt die IB-Quellensteuer rein. Da das Summenfeld 52 in Elster nicht editierbar ist, habe ich mir einen Workaround gebaut: Ich füge auf der ersten KAP-Seite eine fiktive Steuerbescheinigung für IB hinzu, in der ich alle Zeilen leer lasse, bis auf 52 -> dort kommen meine IB-Quellensteuern rein. Die Zahlen der "einzelnen" Zeilen 52 (aus den Steuerbescheinigungen von Seite 1) werden von Elster addiert zur Zeile 52 auf KAP-Seite 2.
Bisher lief es damit mit meinem Finanzamt problemlos.
Nachtrag: Obiges Szenario gilt für nicht-deutsche Aktien bei IB.
Gruß
Streubesitz