(15.07.2019, 20:01)Bucketeer schrieb: +1!
Allerdings sind lt. AGB auch alle Wertpapiere Eigentum von IB und die Kunden haben lediglich einen schuldrechtrechtlichen Herausgabeanspruch. Da hilft auch ein reines Cashkonto oder der nicht in Anspruch genommene Margin nicht weiter. Zumindestens verschwinden Wertpapiere nicht so leicht wie cash. Da gibt es schließlich die ganzen Clearingstellen usw.
Also das würde mich auch interessieren. Wie das Rechtlich gehandhabt wird? Wenn ich im Aktienregister eines Unternehmens Eingetragen bin, wie soll das bitte gehen?