(15.07.2019, 21:03)Ste Fan schrieb: In normalen Zeiten und Laendern ueblicherweise kein Problem, aber falls der Broker Konkurs geht (oder illegale Sachen macht) kann es schon unangenehm werden - als MF Global in Konkurs ging gab es auch Probleme die man in einem regulierten System so wohl nicht erwartet haette....
https://www.sec.gov/reportspubs/investor...echtm.html
meines Wissens nach war MFGlobal ein reiner Derivate Broker, Aktien/Fonds wurden dort nicht gehandelt. das wirklich Aktien veruntreut wurden gibt es eher selten, 1929 zuletzt im größeren Ausmaß. Daraufhin wurde ja auch die SIPC gegründet die effektiv auch gegen Fraud bei Securities versichert.
Im Übrigen steht man in Deutschland weit beschissener dar, läppische 20k€ wenn euer Broker die Wertpapiere veruntreut !
Auszug aus Wikipedia:
Zitat:Hat die Depotbank das Eigentum bzw. das Miteigentum des Kunden durch eine rechtswidrige Verfügung verletzt, und so dessen Aussonderungsrecht vereitelt, erhält dieser das Insolvenzvorrecht des § 32Abs. 1 Nr. 2 DepotG und genießt Vorrang. Für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften aus § 1 Abs. 4 EAEG (z. B. noch nicht gutgeschriebene Verkaufserlöse, veruntreute oder verlorene Wertpapiere) sind die Kreditinstitute in Deutschland über die gesetzliche Einlagensicherung bis 90 % der geschuldeten Summe, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro, pro Kunde und Institut abgesichert (§ 2 Abs. 3 EinSiG, § 4 Abs. 2 EAEG). Schäden, die diese Grenzen übersteigen, werden von den zusätzlichen Einlagensicherungsfonds auf freiwilliger Basis erstattet, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen einklagbaren Rechtsanspruch. Beim geschlossenen Depot gilt weder die gesetzliche, noch die freiwillige Einlagensicherung, und es muss stattdessen eine besondere Schließfachversicherung gegen das Abhandenkommen von Wertpapieren abgeschlossen werden. Auch einige Hausratversicherungen leisten in diesem Fall, wobei die Obergrenzen für die Erstattung von den Versicherungsbedingungen abhängen.[26] Bei US-Brokern und -Banken wird die gesetzliche Absicherung bei Betrugsfällen (fidelity insurance) von der SIPC übernommen, die Grenze liegt bei 500.000 USD, abzüglich bis zu 250.000 USD entschädigter Verluste von Barkonten.[27]
Bekanntester Entschädigungsfall mit kriminellem Hintergrund war in Deutschland der Phoenix Kapitaldienst.[28] Ein historisch berühmter Fall war die Veruntreuung von Papieren bei dem Broker Richard Whitney & Co., die im Zuge der Weltwirtschaftskrise aufflog (siehe auch Der schwarze Freitag).