Referentenentwurf des Finanzministeriums - Neuer Schlag gegen Privatanleger?
Während die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer weiter vorangetrieben werden, plant die Bundesregierung bereits den nächsten Schlag gegen die Privatanleger. So will Finanzminister Olaf Scholz die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen abschaffen.
Wie aus dem Referentenentwurf zum sogenannten Jahressteuergesetz 2019 zu entnehmen ist, sollen ab dem ersten Januar kommenden Jahres Forderungsausfälle von Aktien und Anleihen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde in der Praxis dazu führen, dass Käufer von Anleihen im Falle einer Insolvenz oder Restrukturierung des Emittenten den erlittenen Verlust nicht mehr mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen könnten.
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https://boerse.ard.de/aktien/neuer-schla..._sa_GmSfHA
Während die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer weiter vorangetrieben werden, plant die Bundesregierung bereits den nächsten Schlag gegen die Privatanleger. So will Finanzminister Olaf Scholz die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen abschaffen.
Wie aus dem Referentenentwurf zum sogenannten Jahressteuergesetz 2019 zu entnehmen ist, sollen ab dem ersten Januar kommenden Jahres Forderungsausfälle von Aktien und Anleihen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde in der Praxis dazu führen, dass Käufer von Anleihen im Falle einer Insolvenz oder Restrukturierung des Emittenten den erlittenen Verlust nicht mehr mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen könnten.
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