Verlustvortrag
| 04.02.2023, 23:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2023, 23:28 von EMEUV.)
Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
Verlustvortrag
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Verlustvortrag| 04.02.2023, 23:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2023, 23:28 von EMEUV.)
Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
(04.02.2023, 23:27)EMEUV schrieb: Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen? Warum sollten sie das nicht dürfen ? __________________
One bottle a day keeps the doctor away.
(05.02.2023, 03:09)Ramonet schrieb: Warum sollten sie das nicht dürfen ? Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden. __________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf Psalm 127, Vers 2 (05.02.2023, 10:22)EMEUV schrieb: Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden. Fragst du wirklich wie die deutschen Banken die Verlüsttöpfe ihrer Kunden händeln? __________________
"In times of rapid change, experience could be your worst enemy"
J. Paul Getty
Wenn du denen keinen anderen Auftrag gegeben hast dürfen die das nicht nur, sondern dann müssen das machen.
Das müsstest du auch in jeder Abrechnung sehen die nach Neujahr reingekommen ist. __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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