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Verlustvortrag
#1
Notiz 

Verlustvortrag

Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
#2
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(04.02.2023, 23:27)EMEUV schrieb: Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?

Warum sollten sie das nicht dürfen ?

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One bottle a day keeps the doctor away.
#3
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(05.02.2023, 03:09)Ramonet schrieb: Warum sollten sie das nicht dürfen ?

Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden.

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Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
#4
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(05.02.2023, 10:22)EMEUV schrieb: Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden.

Fragst du wirklich wie die deutschen Banken die Verlüsttöpfe ihrer Kunden händeln?

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"In times of rapid change, experience could be your worst enemy"

J. Paul Getty
#5
Notiz 

RE: Verlustvortrag

Wenn du denen keinen anderen Auftrag gegeben hast dürfen die das nicht nur, sondern dann müssen das machen.

Das müsstest du auch in jeder Abrechnung sehen die nach Neujahr reingekommen ist.

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