(29.08.2019, 22:21)bimbes schrieb: Da kommt FReude auf
Bundesregierung wendet sich gegen BFH - Jahressteuergesetz 2019
Anpassung § 20 Abs. 2 EStG. Ab dem Jahr 2020 soll die Ausbuchung oder Übertra-
gung wertloser Aktien und anderer Wertpapiere nicht als Veräußerung gelten.
Folglich, bleiben wir auf den Verlusten sitzen, wenn wertlos.
WEr hat die gewählt?
Meinst Du das wird besser mit pseudo Schwarz & Grün?