(29.08.2019, 22:21)bimbes schrieb: Da kommt FReude aufAktien wertlos? Dann müssten die ja Pleite sein?
Bundesregierung wendet sich gegen BFH - Jahressteuergesetz 2019
Anpassung § 20 Abs. 2 EStG. Ab dem Jahr 2020 soll die Ausbuchung oder Übertra-
gung wertloser Aktien und anderer Wertpapiere nicht als Veräußerung gelten.
Folglich, bleiben wir auf den Verlusten sitzen, wenn wertlos.
WEr hat die gewählt?
Wichtiger ist für uns: Gilt das auch für Optionen etc.?