
RE: Stillhalter im Dax + anderen Werten
| 31.08.2019, 04:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2019, 04:12 von jf2.)(29.08.2019, 23:32)EMEUV schrieb: Da ist es angebracht Verluste rechtzeitig, zum Jahresende, durch Verkauf zu realisieren.
Wenn das nur immer ginge. Es gibt genug Fälle da kaufst Du eine Option zur Absicherung, hältst die bis kurz vor Verfall und dann zahlt Dir keiner mehr den Minimumpreis der Börse (häufig 5 Cent). Dann bekommst die nicht mehr verkauft. Das ist vergleichbar wie wenn das Finanzamt die Betriebs-Haftpflicht nicht als Firmenausgabe anerkennt.
PS: ich kann mir nicht vorstellen das die Ideen verfassungskonform sind, das sollte den dann kommenden Klagen nicht standhalten. Im Normalfall lassen sich die Richter vom BVG nicht auf der Nase herumtanzen so wie es das Finanzministerium hier gerade tun will.
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