(10.09.2019, 13:06)ChiefWiggum schrieb: Antwort:
Es kommt zunächst eine Vollstreckungsankündigung.
Aber aufpassen:
§240 AO - Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten
Wow, 12% pro Jahr, das sind noch Zinsen. In der Schweiz müssen die Schuld- und Guthaben Zinsen gleich hoch sein; das Steueramt musste sie senken weil viele Schlaumeier einfach viel zu viel Steuern vorauszahlten um in den Genuss der Zinsen zu kommen...

Theoretisch sind die Steuern für das laufende Jahr im September fällig. Es gibt aber Kantone die sich jahrelang Zeit lassen die Steuererklärung als definitiv zu akzeptieren, ohne erkenntlichen Grund. So lange diese aber nicht definitiv ist muss man sie auch nicht bezahlen. Das ist ein sehr günstiger Kredit ohne Sicherheiten... und vielleicht stirbt man ja in der Zwischenzeit, dann müssen das nur die Erben berappen.
