RE: Vermögensverwaltende GmbH
| 07.10.2019, 23:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2019, 23:08 von Guhu.)
Die Gesetzgebung hat sich in den letzten Jahren geändert. Nach § 8b KStG waren früher Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften sowie aus Ausschüttungen (Dividenden) für Kapitalgesellschaften bis auf die 5% steuerfrei.
Das hat man zunächst für die Dividenden und dann Ende 2017 für den Verkaufsgewinn auf Beteiligungen mit mehr als 10% Anteilsbesitz beschränkt. Damit sind die üblichen Beteiligungen an börsennotierten Ags zu versteuern, und zwar 2x:
Zum einen in der GmbH (KöSt+GewSt+SolZschl) und dann noch einmal nach Ausschüttung auf privater Ebene.
PS: habe selber eine GmbH, die davon betroffen war.
Das hat man zunächst für die Dividenden und dann Ende 2017 für den Verkaufsgewinn auf Beteiligungen mit mehr als 10% Anteilsbesitz beschränkt. Damit sind die üblichen Beteiligungen an börsennotierten Ags zu versteuern, und zwar 2x:
Zum einen in der GmbH (KöSt+GewSt+SolZschl) und dann noch einmal nach Ausschüttung auf privater Ebene.
PS: habe selber eine GmbH, die davon betroffen war.