
RE: Deutschland Steuerlich verlassen
| 25.01.2020, 20:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2020, 20:22 von Ste Fan.)(25.01.2020, 18:29)jf2 schrieb: Das ist Argumentation auf Scholz-Niveau. Der sagt auch: kann doch nicht sein das sich der Steuerzahler an den Verlusten der Spekulanten beteiligen soll. Wie irre die Argumentation ist das man auch Verluste versteuern soll bekommt mancher in diesem Land schon lange nicht mehr mit.
Naja, ich wuerde eher behaupten dass die Kosten Studium bzw Rueckerstattung bei Auswanderung eine andere Problematik sind und nichts mit dem Scholz'schen Argumentationsmodell zu tun haben.
Ging ja in dem Fall darum dass der Kollege verlangt dass jemand (oder nur falls in D geboren?) der in Deutschland umsonst studiert hat die Kosten des Studiums zurueckerstatten soll bevor er auswandert (oder vielleicht in Zukunft auswandern darf).....
Ernsthaft: Eine Forderung dieser Art waere wohl (was du wahrscheinlich auch meinst) aus Sicht der Steuerzahler (Allgemeinheit) legitim - jedoch muessten dann die nach dem Studium bezahlten Steuern (bzw. die Mehrsteuern zu einer evt. Bemessungsgrundlage) als Rueckzahlung beruecksichtigt werden. Zusaetzliche Konsumsteuern (eg Mwst.) die durch den hoeheren Konsum durch ein Arztgehalt anfallen ebenfalls.
Macht ja die BW und sogar einige Laender so: Studium wird unterstuetzt, dafuer verpflichtet man sich halt fuer ne feste Frist irgendwas zu leisten, danach tschuess...
Warum dann jedoch Kosten eines Studiums bei einem z.B. Auslaender auf Grenzkostenbasis ermittelt werden der deutsche Auswanderer dann aber die Vollkosten verursacht waere ja wieder was politisches und daher hier nicht Thema

