(27.03.2020, 00:44)jf2 schrieb: Können die jetzt auch Gesetze und Verordnungen erlassen?
Die Einschränkungen der Menschenrechte nach Infektionsschutzgesetz
waren zur Isolierung von "ansteckenden Kranken und Infizierten" gedacht.
Die Einschränkungen Anderer in der Bevölkerung, nur sehr lokal und für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung, für die Zeit die die Behörden für akute Schutzmaßnahmen benötigen.
Für die Legalisierung von Menschenrechtseinschränkungen in größerem Umfang, ist das Ausrufen eines nationalen Notstandes vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
mit Begründung sowie mit beabsichtigter Dauer verpflichtend!
Nach allem was mir bekannt ist, hat man diesen notwendigen Akt wohl bisher versäumt?
= Die Exekutive handelt mit ihren "Regeln" gegen bestehendes Gesetz.
Das wäre kein Problem solange diese Regeln empfehlenden Charakter hätten!
Die Verfolgung von Gruppen die sich im Freien in nicht regelkonformer Anzahl aufhalten,
die Kriminalisierung von Jugendlichen, die sich normal verhalten, sowie die Androhung von 25 Mille-Bestrafung haben dabei aber einen Charakter, der einen starken Geschmack hinterlässt.