(18.04.2020, 14:13)Fundamentalist schrieb: Das allerwichtigste, um aus dieser Krise herauszukommen,
wäre, dass § 28 des Infektionsschutgesetzes auch auf Panikinfizierte angewendet wird.
Da es für die Panikinfizierung noch keinen Schnelltest gibt, ist der Bürger dazu angehalten, solche Infizierte mit zu identifizieren um sie einer klinischen Untersuchung
auf Symptome zuzuleiten. Jeglicher Verdacht ist den Behörden zu melden.
Nach angaben des Verfassungsschutzes ist der Bürger bestens dazu geeignet solche Identifizierungen durchzuführen.
Aufmerksame Bürger haben, bereits während der Corona-Virus-Ausbreitung
dazu beigetragen, dass illegale Frisör und Gaststättenbetriebe mit ihren Verbrechen gegen die Abstandsregeln ausgehoben werden konnten.
Diese neue "Aufmerksamkeit" der Bürger könnte man jetzt auch gegen den Panikvirus nutzen, um Kranke zu identifizieren und sie gemäß § 28 des Infektionsschutzgestzes zu isolieren.
Als besonders verdächtig gelten Personen, die schon vor der Corona Krise durch ihr Panikverhalten in Funk-und Fernsehen aufgefallen sind und dieses Verhalten während der Corona Krise wiederholt haben.
Der Bürger ist angehalten solche Personen zu identifizieren und sie den Behörden zu melden.
Ich habe da schon ein paar im Ausge!![]()
Panikinfizierte sind wohl eher die, die Panik wegen Entzug der Menschen- und Freiheitsrechte verbreiten und
dazu noch destruktive hetzerische Fake-News aus destruktiven Quellen weiterleiten. Kenne da auch ein paar
Kandidaten. Wenn Du willst schick mir Deine Adresse dann setze ich Dich mit auf die Liste der Panikinfizierten.
Die Bahner ist ja ganz glücklich in der geschlossenen Psychatrie. Da ist es viel sicherer.
Manche leben echt in einer ganz anderen Welt und denken alle anderen sind verrückt.

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