Zitat:Nur Gold, das man "sieht"...
Siehe das Gesetz von 1923:
Zitat:Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Beschlagnahme des gesamten Vermögens und Ordnungsstrafen bis zu 10.000 Goldmark. Neben der Strafe konnte angeordnet werden, dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird.
Du kannst das Gold natürlich tief eingraben oder im kleinen Kreis als Währung einsetzen, aber ansonsten war es nutzlos wenn es um offizielle Dinge geht.
Niemand geht so eine Strafe ein.
Gerade in Zeiten von Not gibt es auch Neid. Denunzianten vermehren sich dann auch in solchen Phasen.
Also vorsicht.
Die Kritik an der Goldkaufgrenze verstehe ich auch nicht wirklich.
Das dauert halt nur länger beim Händler um die ganzen einzelnen Rechnungen auszudrucken.
Dieses Gesetz ist total wirkungslos. Man kann halt nur keine fetten Barren mehr kaufen.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht