(11.08.2020, 12:06)Ste Fan schrieb: Der Steuerberater spricht allerdings von Tochterfirmen einer deutschen Kapitalgesellschaft und ein paar Fallstricken.
Wenn du als natuerliche Person eine Firma im Ausland gruendest, dort Hauptanteilseigner bist und selbst weiterhin in D unbeschraenkt steuerplichtig bleibst dann werde die Scholz'schen Schergen schneller an der Tuere stehen als du es dir vorstellen kannst![]()
Ich sprach von einer BV.
Sprengt etwas den Rahmen, trotzdem interessant;
https://www.youtube.com/watch?v=o3DfEu16ppo