RE: Deutschland Steuerlich verlassen
| 11.08.2020, 12:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2020, 12:42 von Ste Fan.)(11.08.2020, 12:08)Ventura schrieb: Ich sprach von einer BV.
Sprengt etwas den Rahmen, trotzdem interessant;
https://www.youtube.com/watch?v=o3DfEu16ppo
Kannst du mit den Niederlaendern ja alles abmachen, solange aber das dt. Aussensteuergesetz noch fuer dich noch gilt kommen die Schergen
Zitat:Eine natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder AG) mit dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung im Inland sind nach dem deutschen Steuerrecht unbeschränkt steuerpflichtig, d. h., sie unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweit erzielten Einkommen der deutschen Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer.
...
Der vierte Teil des AStG ist der in der Praxis wichtigste (und der komplizierteste). Er regelt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, d. h., unter welchen Voraussetzungen Einkünfte einer ausländischen Tochtergesellschaft ihren inländischen Gesellschaftern für die Besteuerung hinzugerechnet werden können.
Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung sind die folgenden:
An einer ausländischen Gesellschaft sind unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte beteiligt. Anmerkung: Beim Vorliegen bestimmter „besonders schlechter“ Einkünfte (sogenannte Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter) genügt bereits eine Beteiligung von einem Prozent und weniger, wenn die ausl. Zwischengesellschaft ausschließlich Bruttoerträge mit Kapitalanlagencharakter erwirtschaftet..(*Wiki)
Fuer dich wuerde dann in der recht offensichtlichen Situation schlichtweg die Hinzurechnungsbesteuerung relevant sein (CFC, ASTG, etc)