(11.08.2020, 12:20)Ste Fan schrieb:
Kannst du mit den Niederlaendern ja alles abmachen, solange aber das dt. Aussensteuergesetz noch fuer dich noch gilt kommen die Schergen
Fuer dich wuerde dann in der recht offensichtlichen Situation schlichtweg die Hinzurechnungsbesteuerung relevant sein (CFC, ASTG, etc)
Besten Dank!
Ich lasse das klären und melde mich wieder.