(07.02.2020, 11:32)cubanpete schrieb: Na ja, für Aerzte dürften nach den USA die Schweiz und Australien am besten sein. Die Schweiz auch wegen der Steuern. Und, so lange der Vertrag mit der EU noch gilt, kann man sogar kurz vor oder glaube ich sogar nach der Pensionierung in die Schweiz ziehen und bekommt CHF 4'500 Rente (AHV plus Ergänzungsleistungen). Allerdings wird nach der Pensionierung kaum eine Niederlassungsbewilligung erteilt, so dass man vielleicht noch die letzten Monate in der Schweiz arbeiten sollte.
...
Der Vertrag mit der EU (bilaterale Verträge) sind im Augenblick in Gefahr. Die EU hat der Schweiz ein Ultimatum gestellt das die Schweiz vermutlich ignorieren wird, es wären nur wenige Tage nach der entsprechenden Volksentscheidung. Dann dürften die Beziehungen noch schlechter werden und nach der Börse auch die medizinische Zusammenarbeit abgebrochen werden. Dann ist es nur noch eine Frage der Zeit bis auch die sozialen Beihilfen (die ja Norwegen zum Verhängnis wurden) auch aufgekündigt werden. Nochmals zum mitschreiben: wer aus der EU in die Schweiz auswandert und über 65 Jahre alt ist hat Anrecht auf ca. 4'200 Euro Rente im Monat, egal was er vorher verdient hat. Das sind die sogenannten AHV Ergänzungsleistungen. Wer von ausserhalb der EU kommt muss 5 oder 10 Jahre darauf warten.
Ultimatum der EU an die Schweiz: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta...y/11496373
Der EU geht es darum dass die Schweiz (wie Norwegen) ihre Regeln automatisch akzeptieren müsste. Das ist nicht kompatibel zu unserer direkten Demokratie, das Volk hat das letzte Wort. Diese Machtspielchen werden wohl noch eine Weile so weiter gehen.
Lieber Pete,
dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich bin beim Lesen über das unsägliche Steuerthema, ausser EMEUV zahlt hier niemand gerne Steuern

Diese Beiträge sehen dermassen verlockend aus, das muss zu schön sein, um wahr zu sein. Keine Ahnung woher du diese Zahlen hast.
Die Realität ist viiieel harscher, deshalb ist die AHV ja auch nur die 1. Säule. Um in der Schweiz einigermassen zu überleben, braucht es noch die 2. Säule in Form von Pensionen und die 3. Säule worunter alles sonst Zusammengesparte auch Immobilien fällt.
Die maximale monatliche AHV-Rente eines Alleinstehenden beträgt nach 45 Jahren Beitragszahlungen in ansprechender Höhe CHF 2370.-. Ergänzungsleistungen gibt es nur bis zu diesem Betrag wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind, z.B. wie beispielsweise ganz wenig Vermögen.
Zur Ergänzungsleistung: https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d
Infos zur AHV dere VZ-Bank : https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgebe...rente.html
Wir wollen doch nicht noch kurz vor der Abstimmung über die Beibehaltung der Personenfreizügigkeit mit der EU mit falschen optimistischen Zahlen noch viele Habenichts anlocken.
