RE: Interactive Brokers
| 30.09.2020, 11:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2020, 12:03 von cordo.)
Du liegst vollkommen richtig cloudatlas.
Ich hab nun nochmal selber meinen Vertrag durchgelesen und möchte zu oben dazu ergänzen:
Tatsächlich, vordergründig hat man im Vertrag den Schutz des Landes der Legal Entity von IB, mit der man direkt den Depotvertrag abgeschlossen hat. In meinem Fall (IB Luxembourg) ist es SIIL.
Inwieweit dahinterliegend noch weitere Sicherungseinrichtungen greifen, muss man wohl rechtlich gesondert klären - sorry für die Verwirrung.
Soviel zur Sicherung. Die Wertpapiere selbst samt Transaktionen werden von IB LLC in den USA durchgeführt. Auf den Namen dieser Firmen sind zB Aktien der Kunden deshalb auch bei den diversen Lagerstellen registriert.
Prinzipiell geht es bei so einer Sicherungseinrichtung um den Fall, dass Wertpapiere verlorgen gehen und gleichzeitig der Broker insolvent ist, um den Schaden nicht ersetzen zu können. Da wäre doch mal interessant zu wissen, wo (USA, Europa) und in welchen Fällen so eine Sicherung schon mal beansprucht wurde.
Eine reine Broker-Pleite für sich kann ja nicht zu einem Schadensfall führen (die Wertpapiere gehören den Kunden, sie sind vom Vermögen des Brokers getrennt). Kommt es zu einem Wertpapierverleih, wird unmittelbar zum Beginn des Verleihvorgangs eine Sicherheit vom Leihnehmer hinterlegt, die etwa 110% des Werts der ausgeliehenen Wertpapiere entspricht. Demnach braucht es selbst bei verliehenen und nicht mehr einbringbaren Wertpapieren keine zusätzliche Sicherung (die Sicherung des Leihnehmers liegt ja seit Beginn des Leihvorgangs am Depot des Verleihers).
Ich hab nun nochmal selber meinen Vertrag durchgelesen und möchte zu oben dazu ergänzen:
Tatsächlich, vordergründig hat man im Vertrag den Schutz des Landes der Legal Entity von IB, mit der man direkt den Depotvertrag abgeschlossen hat. In meinem Fall (IB Luxembourg) ist es SIIL.
Inwieweit dahinterliegend noch weitere Sicherungseinrichtungen greifen, muss man wohl rechtlich gesondert klären - sorry für die Verwirrung.
Soviel zur Sicherung. Die Wertpapiere selbst samt Transaktionen werden von IB LLC in den USA durchgeführt. Auf den Namen dieser Firmen sind zB Aktien der Kunden deshalb auch bei den diversen Lagerstellen registriert.
Prinzipiell geht es bei so einer Sicherungseinrichtung um den Fall, dass Wertpapiere verlorgen gehen und gleichzeitig der Broker insolvent ist, um den Schaden nicht ersetzen zu können. Da wäre doch mal interessant zu wissen, wo (USA, Europa) und in welchen Fällen so eine Sicherung schon mal beansprucht wurde.
Eine reine Broker-Pleite für sich kann ja nicht zu einem Schadensfall führen (die Wertpapiere gehören den Kunden, sie sind vom Vermögen des Brokers getrennt). Kommt es zu einem Wertpapierverleih, wird unmittelbar zum Beginn des Verleihvorgangs eine Sicherheit vom Leihnehmer hinterlegt, die etwa 110% des Werts der ausgeliehenen Wertpapiere entspricht. Demnach braucht es selbst bei verliehenen und nicht mehr einbringbaren Wertpapieren keine zusätzliche Sicherung (die Sicherung des Leihnehmers liegt ja seit Beginn des Leihvorgangs am Depot des Verleihers).