Als Ausgleich für die Steuern, die auf inländische Erträge bereits auf Fondsebene erhoben werden, und als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer gibt es sogenannte "Teilfreistellungen". Damit bleibt ein gewisser Prozentsatz des Zahlungsstroms auf Anlegerebene steuerfrei. Für Privatanleger betragen die Teilfreistellungen
• 15% für Mischfonds
• 30% für Aktienfonds
• 60% bei Immobilienfonds
• 80% bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien
Diese "Teilfreistellungen" gelten nicht nur für Ausschüttungen, sondern auch für den Veräußerungsgewinn sowie die Vorabpauschale.
Da ist der ETF dann wieder im Vorteil...
• 15% für Mischfonds
• 30% für Aktienfonds
• 60% bei Immobilienfonds
• 80% bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien
Diese "Teilfreistellungen" gelten nicht nur für Ausschüttungen, sondern auch für den Veräußerungsgewinn sowie die Vorabpauschale.
Da ist der ETF dann wieder im Vorteil...

