(14.10.2020, 14:12)Penseur schrieb: Als Ausgleich für die Steuern, die auf inländische Erträge bereits auf Fondsebene erhoben werden, und als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit der ausländischen Quellensteuer gibt es sogenannte "Teilfreistellungen". Damit bleibt ein gewisser Prozentsatz des Zahlungsstroms auf Anlegerebene steuerfrei. Für Privatanleger betragen die TeilfreistellungenDas wird ja immer kompliblöder.....
• 15% für Mischfonds
• 30% für Aktienfonds
• 60% bei Immobilienfonds
• 80% bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien
Diese "Teilfreistellungen" gelten nicht nur für Ausschüttungen, sondern auch für den Veräußerungsgewinn sowie die Vorabpauschale.
Da ist der ETF dann wieder im Vorteil...![]()
Die meisten ETF-Anbieter sitzen doch in Irland oder Luxemburg. Doch nicht nur wegen der schönen Luft dort?!
Die werden doch nicht, oh Zufall, beide genau wie D 15 % Steuer erheben?!
Weiß da wer was zu?
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