
RE: Vermögensverwaltende GmbH
| 30.10.2020, 17:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2020, 17:52 von Ramonet.)(30.10.2020, 10:17)EMEUV schrieb: Bevor man eine Gewinnausschüttung vornimmt, wird man zuerst versuchen die Ausgaben in die GmbH zu verlagern. Oder die Einlage zurück zu zahlen. Man kann sich auch von der GmbH einen Kredit geben.
Natürlich mit Negativzinsen.
Eine Wohnung darf die GmbH auch besitzen. Die mietet man dann günstig von ihr.

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