RE: Interactive Brokers
| 06.11.2020, 11:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2020, 11:33 von cordo.)
Auf die Quellensteuer hat der Sitz des Brokers keinen Einfluss, sondern der Sitz der die Dividende ausschüttenden Kapitalgesellschaft.
Wenn du Aktien einer Gesellschaft des Landes X hast, dann zahlt du die Quellensteuer des Landes X auf die Ausschüttung. Wenn du ein Depot im Land X hast, die Dividenden aber aus dem Land Y kommen, fällt Quellensteuer des Landes Y an (sie bleibt ja im Land der Kapitalgesellschaft und findet gar nicht erst den Weg vollständig bis zum Broker, sie wird „an der Quelle“ bereits einbehalten, was auch Grund für den Namen der Steuer ist)
Demnach:
Egal, in welche Jurisdiktion es euch mit eurem jetzigen IBUK-Depot hin verschlägt, steuerlich bringt das keine Veränderung an den Beträgen, die euch der Broker dann künftig abzieht. Es bleibt wie es ist.
Wenn du Aktien einer Gesellschaft des Landes X hast, dann zahlt du die Quellensteuer des Landes X auf die Ausschüttung. Wenn du ein Depot im Land X hast, die Dividenden aber aus dem Land Y kommen, fällt Quellensteuer des Landes Y an (sie bleibt ja im Land der Kapitalgesellschaft und findet gar nicht erst den Weg vollständig bis zum Broker, sie wird „an der Quelle“ bereits einbehalten, was auch Grund für den Namen der Steuer ist)
Demnach:
Egal, in welche Jurisdiktion es euch mit eurem jetzigen IBUK-Depot hin verschlägt, steuerlich bringt das keine Veränderung an den Beträgen, die euch der Broker dann künftig abzieht. Es bleibt wie es ist.