(17.11.2020, 23:12)bimbes schrieb: Verluste sind im Verlusttopf bei den Banken und werden vorgetragen....es sei denn diese werden "aktiviert" via VB (mMn)
Das FA erläßt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung der verbleibenden Verlustvorträge zur Einkommenssteuer...." übersetzt: sind Verluste>Gewinne dann...
Dieser Bescheid ist mKn, nach heutigem Stand, ohne Verfall.
D.h. sofern ich alles formal korrekt anstelle und Du Recht hast, habe ich nicht nur vier Jahre Zeit, sondern unbegrenzt lange?!