Ausbuchen ist Totalverlust, Verkauf zu einem Cent ist kein Totalverlust. Ob das auch gilt, wenn der Erlös die Kosten nicht übersteigt, bleibt nochmal abzuwarten, das BMF-Schreiben ist ja bereits mehrfach angekündigt. Dann würden aber Verkäufe, bei denen der Erlös die Kosten nicht übersteigt u.U. auch als Totalverlust gewertet und nur eingeschränkt verrechnbar sein. In der Vergangenheit hat sich das Finanzamt ja entgegen BFH reglemäßig geweigert, den verlust überhaupt anzuerkennen.
Gruß
Taxadvisor
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