habe ein wenig recherchiert bzgl. Einlagensicherung Luxemburg:
https://www.cssf.lu/de/schutz-der-einleg...xHUBq2VPOE
In Luxemburg ist der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) zur Erstattung der Einleger zuständig. Die maximale Deckungssumme der Garantie beträgt EUR 100.000 pro Person und Kreditinstitut, wobei in Ausnahmenfällen auch eine höhere Erstattungssumme ausbezahlt wird. FAZIT CASH=100.000€ sicher
Finanzinstrumente, wie Wertpapiere, die im Auftrag von Kunden gehalten werden, werden jedoch von einem anderem Schutzschirm gedeckt, namentlich dem Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Anlegerentschädigungssystem Luxemburg). Es ist zu beachten, dass eine Forderung nicht gleichzeitig durch den FGDL und den SIIL garantiert wird.
https://www.cssf.lu/de/schutz-der-anleger/
Der Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Luxemburger Anlegerentschädigungssystem) umfasst Kunden von Wertpapierfirmen, Banken, Verwaltungsgesellschaften und AIFMs, deren Zulassung sich auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Verwaltung von Anlageportfolios auf individueller und diskretionärer Basis erstreckt. Diese Unternehmen sind Mitglieder des SIIL.
Einlagen werden nicht vom SIIL sondern vom Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Luxembourg Deposit Guarantee Fund) gedeckt. Im Falle des Ausfalls eines Mitglieds des SIIL fallen Finanzinstrumente wie z.B. Wertpapiere, die im Namen von Kunden gehalten werden, nicht in den Insolvenzpool und müssen an Kunden zurückgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einige dieser Finanzinstrumente fehlen, z.B. aufgrund von Betrug oder Verwaltungsnachlässigkeit.
Deckung
In diesem Fall deckt der SIIL die Entschädigung von Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person und Unternehmen. Die Entschädigung der Kunden muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Betrags und des Erstattungsanspruchs erfolgen.
Fazit=Wertpapiere müssen zurückgegeben werden. Nur bei Betrug gibt es wohl 20k€
hat der gute Herr von IB in dem Video also Quatsch erzählt???
so langsam blicke ich da nicht mehr durch!!
wer mehr weiß, den bitte ich um Aufklärung!!
https://www.cssf.lu/de/schutz-der-einleg...xHUBq2VPOE
In Luxemburg ist der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) zur Erstattung der Einleger zuständig. Die maximale Deckungssumme der Garantie beträgt EUR 100.000 pro Person und Kreditinstitut, wobei in Ausnahmenfällen auch eine höhere Erstattungssumme ausbezahlt wird. FAZIT CASH=100.000€ sicher
Finanzinstrumente, wie Wertpapiere, die im Auftrag von Kunden gehalten werden, werden jedoch von einem anderem Schutzschirm gedeckt, namentlich dem Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Anlegerentschädigungssystem Luxemburg). Es ist zu beachten, dass eine Forderung nicht gleichzeitig durch den FGDL und den SIIL garantiert wird.
https://www.cssf.lu/de/schutz-der-anleger/
Der Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Luxemburger Anlegerentschädigungssystem) umfasst Kunden von Wertpapierfirmen, Banken, Verwaltungsgesellschaften und AIFMs, deren Zulassung sich auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Verwaltung von Anlageportfolios auf individueller und diskretionärer Basis erstreckt. Diese Unternehmen sind Mitglieder des SIIL.
Einlagen werden nicht vom SIIL sondern vom Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Luxembourg Deposit Guarantee Fund) gedeckt. Im Falle des Ausfalls eines Mitglieds des SIIL fallen Finanzinstrumente wie z.B. Wertpapiere, die im Namen von Kunden gehalten werden, nicht in den Insolvenzpool und müssen an Kunden zurückgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einige dieser Finanzinstrumente fehlen, z.B. aufgrund von Betrug oder Verwaltungsnachlässigkeit.
Deckung
In diesem Fall deckt der SIIL die Entschädigung von Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person und Unternehmen. Die Entschädigung der Kunden muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Betrags und des Erstattungsanspruchs erfolgen.
Fazit=Wertpapiere müssen zurückgegeben werden. Nur bei Betrug gibt es wohl 20k€
hat der gute Herr von IB in dem Video also Quatsch erzählt???
so langsam blicke ich da nicht mehr durch!!
wer mehr weiß, den bitte ich um Aufklärung!!