(22.11.2020, 17:00)TomJoe schrieb: Die 100.000 müssten für IB eigentlich auch gelten - ist ja EU Recht. die 20.000 beziehen sich nur auf Aktien, die evtl. nicht an den Kunden zurückgegeben werden können. Das ist aber bei den anderen Brokern auch so.
da bin ich mir mittlerweile auch nicht mehr so sicher. IB ist eine Investmentgesellschaft und die werden anders behandelt als Banken. Die Einlagensicherung gilt meines Wissens nur für Banken. Dt. Broker verfügen doch alle über eine Banklizenz, im Gegenteil zu IB, die haben keine Banklizenz. Bei IB überweist man doch immer nur auf sein Nummernkonto, wenn ich mich recht erinnere. Ist leider schon zu langer her meine letzte Einzahlung. Bin auch noch bei flatex und da habe ich immer auf meinen Namen überwiesen. Bevor ich aber hier evtl. Mist verbreite, warte ich auf die Stellungnahme von IB.