(22.11.2020, 17:00)TomJoe schrieb: Die 100.000 müssten für IB eigentlich auch gelten - ist ja EU Recht. die 20.000 beziehen sich nur auf Aktien, die evtl. nicht an den Kunden zurückgegeben werden können. Das ist aber bei den anderen Brokern auch so.Also Geld verdienen mit Momentum-Aktien ist im Gegensatz dazu ein Kinderspiel.
Es handelt sich um
"Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz" für dt. Banken.
Versuche mal zu entschlüsseln.
Anlegerschutz:
20.000 für Aktionär
Laut Max (IB), bin mir sicher , geht es um Anspruch auf Entschädigung aus „Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften“.
Es geht darum, wenn die Bank pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben.
100.000 für Sparer (gesetzliche Einlagensicherung ,europaweit)
Sichteinlagen (Girokonto)
Spareinlagen
Termineinlagen (Festgeld)
Tagesgelder
Es gibt noch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für
Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstituten
https://www.wowi.de/wertpapierhaendler.html
Zitat:Entstehung
Seit August 1998 gelten in der Bundesrepublik Deutschland neue Regelungen für die Sicherung von Kundengeldern - festgeschrieben im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG). Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen zur Vollendung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes leistet der Gesetzgeber hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Angleichung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zwingend zuständig. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung durch das BAKred zugeordnet.
Leistungen
Aufgabe der EdW ist es, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten.
Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger.
Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 EURO), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, auf ECU oder EURO lauten. Weitere Details regelt das ESAEG.
Sparkassen mit vollem Schutz.
Wie immer ohne Gewähr und somit nicht rechtlich verbindlich
weil Deutsch nix meine Muttersprache ist.