(22.11.2020, 15:50)cloudatlas schrieb: der gute Nils meint ja, diese Aussagen wären falsch. Tätigen zwei Großbanken Falschaussagen?? dort sind doch hochbezahlte Experten beschäftigt, die sollten doch eigentlich wissen, was sie veröffentlichen.
Mich hat vielmehr die Aussage gestört das Aktien "kein Sondervermögen der Broker" sind. Ich meine das liest man so regelmäßig, das es schon fast eine Selbstverständlichkeit geworden ist.
Zitat:Es geht darum, wenn die Bank pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben.
Pflichtwidrig! Ganz richtig.
Sobald der Broker nicht mehr in der Lage ist das Sondervermögen(!) heraus zu geben, was sollen dann die läppischen 20.000€ darstellen?
Dann geht es um Betrug und dann müssen die mit allem haften was die haben. Anschließend müssen die den Laden dicht machen. Das ergibt sich durch die Anlegerflucht schon ganz automatisch.
Hier mal das Kleingedruckte von Onvista:
https://www.onvista-bank.de/service/sich...erung.html
Zitat:So sicher ist ihr Geld bei der onvista bank*
Die Einlagen bei der onvista bank sind zweifach sicher. Denn zusätzlich zu der gesetzlichen Mindestabsicherung für Einlagen über 100.000 Euro pro Kunde ist die onvista bank als Marke der Commerzbank AG über diese freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Der Fonds ist eine freiwillige Schutzeinrichtung der privaten Banken. Derzeit entspricht die Sicherungsgrenze 15 % der maßgeblich haftenden Eigenmittel.
Der Einlagensicherungsfonds schützt die Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Das sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe – und damit also auch Giro- und Sparkonten.
Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten Sie auf der Seite des Bundesverbandes deutscher Banken unter www.bdb.de.
Wertpapiere
Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds oder Zertifikaten werden nicht vom Einlagensicherungsfonds geschützt, weil diese Wertpapiere bei der Bank nur verwahrt werden und damit auch im Falle einer Insolvenz nicht gefährdet sind. Tritt dieser Fall ein, muss die Bank den Inhalt des Depots an den Kunden herausgeben.
Investmentfonds sind Sondervermögen und als solche vor einer Insolvenz der Fonds-Gesellschaft bzw. der dahinter stehenden Bank geschützt.
EUR-Anleihen und Zertifikate sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten. Den Wert dieser Schuldverschreibungen können Sie bei einer Insolvenz des Emittenten verlieren. Somit ist die Bonität des Emittenten sehr wichtig und hängt mit der Sicherheit der Wertpapiere zusammen. Daher sollten Sie Inhaberschuldverschreibungen immer stets vor dem Erwerb sehr sorgfältig prüfen.
*Die onvista bank ist eine Marke der Commerzbank AG. Die genannten Sicherungsobergrenzen gelten dabei pro Kunde und Kreditinstitut (Commerzbank AG). Dies bedeutet, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut (d.h. Marke "onvista bank" und ggf. Marke "comdirect bank") gehaltenen Einlagen addiert werden bzw. die Gesamtsumme aller bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen bis zur jeweiligen Sicherungsobergrenze gedeckt ist.
Ich kann mir diesen Passus mit den 20.000€ von IB nicht erklären. Wenn er Broker alles gesetzeskonform macht dürfte dieser Fall niemals eintreten.
Und wenn es doch einen Umstand geben sollte der praktisch zum kompletten Erlischen des Depots führt, dann muss man dort weg.
Falls es alle Broker betrifft muss man streuen.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht