(26.11.2020, 14:35)Ste Fan schrieb: Keine Ahnung was dein Kumpel da getrieben hat...und ist ja eigentlich auch ein anderes Topic, jedoch gilt normalerweise dass bei Accounteroeffnung IB von jedem ein Proof of Identity und ein Proof of residency/address haben will.
Meldebescheinigung ist typisch deutsch - sonst halt Verbrauchsrechnung oder so.
Was sonst verlangt wird haengt von der Adresse/Land ab - in den USA z.B. Social Security Nu., in Europa halt Steuernummer.
Waere die Adresse in DXB oder Malaysia gewesen waere es halt Adressnachweis + Visum gewesen...
Wenn man sich vorher schlau macht ist es hinterher oft einfacher
aber wenn das Konto doch bereits existiert?! klar ich teile meinem Broker, die neue Adresse mit, aber wollen die dann eine Steuernummer vom Auswanderungsland. Dort bin ich doch nur Langzeittourist, der gar nicht arbeiten darf. Ergo kriege ich auch keine Steuernummer. Mein DKB Konto kann ich auf jeden Fall weiterhin behalten, auch mit Wohnsitz Thailand.