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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Sterling schrieb:Der Bundesrat hat sich doch dagegen ausgesprochen? Wie kann das Gesetz nun dennoch in Kraft treten? Vollkommen absurd. 

Nochmal zum x-ten Mal (sorry, überhaupt kein Problem, man kann auch nicht alle Seiten durchlesen und alles gleichzeitig wissen, aber ich habe es schon so oft - nicht nur hier - geschrieben...) das Procedere:
Wie Boersenkater richtig ausgeführt hat, liegt der Ball nun bei der Bundesregierung (bzw. dem Finanzausschuss des Bundestages). Diese müsste die Streichung von §20 Absatz 6 Satz 5 (und 6) in das Jahressteuergesetz 2020 einbringen. Ansonsten hat das JSTG2020 für uns und Abstimmungen darüber überhaupt keine Relevanz.

Im Netz herrscht ein Missverständnis vor, das in den letzten "Ich möchte gerne Klicks-Youtube-Videos" nur in einzelnen Kommentaren klargestellt werden:
Die Empfehlung des Bundesrates vom 09.10.2020 hat eben nicht zur Folge, dass das Gesetz gestrichen wurde!!! Und das Gesetz ist seit Ende 2019 in Kraft. Satz 5 (und jetzt habe ich nicht die passende rechtliche Terminologie parat) findet ab 01.01.2021 Anwendung, falls nicht im JSTG eine Änderung/Streichung hinzugefügt wird. Eine Änderung/Streichung will die SPD aber auf Teufel komm raus nicht, sondern im Gegenteil, eher noch eine Verschärfung (was sie damit meinen, weiss ich nicht, womöglich Erschießung beim Handel von Termingeschäften) und daran scheitert es!!


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 29.11.2020, 21:03
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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