Hallo Zusammen,
ich möchte eine Frage zur Sicherheit & Besitzverhältnissen von gekauften Aktien stellen,
wenn möglicherweise der Broker in Schwierigkeiten gerät.
In der Vergangenheit habe ich die Beiträge von Cubanpete verfolgt
in denen er sinngemäss anspricht, dass Geld an sich keinen intrinsischen Wert hat (ausser vielleicht das Papier)
und sehr leicht von Politikern manipuliert werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das Geld gegen etwas
einzustauschen was einen wirklichen Gegenwert hat, zum Beispiel Aktien.
Nun nehmen wir an man kauft als Interaktive Brokers (UK Kunde) Aktien über dem maximalen Wert (50k GBP),
welcher gemäss FCA-Regulierung erstattet würden,
wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät.
Den Brexit und dessen würde Änderungen würde ich mal aussen vor lassen.
Zum Beispiel Aktien im Wert von umgerechnet 200k USD.
Wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät oder pleite geht.
Ja jetzt werden alle hier sagen IB bei IB passiert das nicht usw.
Mag sein, es gab schon andere grosse Firmen die vor die Hunde gegangen sind
aber darum soll es nicht primär gehen, kommen wir also zur eigentlichen Frage:
In so einem Fall, sind dann die 200k Aktien wirklich mein Eigentum oder
habe ich durch den Broker nur so eine Art Besitz oder Rechtsanspruch auf diese Aktien.
Bin ich der Besitzer oder der Eigentümer dieser Aktien,
eigentlich habe ich ja nur IB benutzt um das Geld in Aktien umzutauschen.
Wären also, hart gesagt, im Falle einer Pleite oder anderen Schwierigkeiten des Brokers
die Differenz von den 50k GBP zu den 200k USD verloren ?
Dazu noch einige andere Gedanken dazu im Folgenden unten:
Sind also die Aktien auf dem Konto des Brokers letzendlich auch nur
eine Forderung an den Broker und der Kunde ist nicht Eigentümer dieser Aktien ?
An Geld kann man kein Eigentum, sondern nur Besitz erwerben. Es gehört dem Staat. Das Geld hat aber einen Wert, der dem Besitzer erlaubt, dafür z.B. Sachen oder Dienstleistungen einzutauschen.
Nicht der Kontoinhaber hat das Eigentum am Inhalt des Girokontos sondern die Bank! Der Kontoinhaber hat nichts weiter als eine Forderung auf diesen Inhalt.
UBS verweigert 300’000 Franken Barbezug
Zitat von Kostolany – „Mit etwas Zynismus kann man behaupten, dass das ganze kapitalistische System eine Illusion,
vielleicht sogar ein Schwindel ist, aber eben ein gut gemachter. Hoffen wir das er noch lange besteht.“
Danke & Gruss
ich möchte eine Frage zur Sicherheit & Besitzverhältnissen von gekauften Aktien stellen,
wenn möglicherweise der Broker in Schwierigkeiten gerät.
In der Vergangenheit habe ich die Beiträge von Cubanpete verfolgt
in denen er sinngemäss anspricht, dass Geld an sich keinen intrinsischen Wert hat (ausser vielleicht das Papier)
und sehr leicht von Politikern manipuliert werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das Geld gegen etwas
einzustauschen was einen wirklichen Gegenwert hat, zum Beispiel Aktien.
Nun nehmen wir an man kauft als Interaktive Brokers (UK Kunde) Aktien über dem maximalen Wert (50k GBP),
welcher gemäss FCA-Regulierung erstattet würden,
wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät.
Den Brexit und dessen würde Änderungen würde ich mal aussen vor lassen.
Zum Beispiel Aktien im Wert von umgerechnet 200k USD.
Wenn der Broker in Schwierigkeiten gerät oder pleite geht.
Ja jetzt werden alle hier sagen IB bei IB passiert das nicht usw.
Mag sein, es gab schon andere grosse Firmen die vor die Hunde gegangen sind
aber darum soll es nicht primär gehen, kommen wir also zur eigentlichen Frage:
In so einem Fall, sind dann die 200k Aktien wirklich mein Eigentum oder
habe ich durch den Broker nur so eine Art Besitz oder Rechtsanspruch auf diese Aktien.
Bin ich der Besitzer oder der Eigentümer dieser Aktien,
eigentlich habe ich ja nur IB benutzt um das Geld in Aktien umzutauschen.
Wären also, hart gesagt, im Falle einer Pleite oder anderen Schwierigkeiten des Brokers
die Differenz von den 50k GBP zu den 200k USD verloren ?
Dazu noch einige andere Gedanken dazu im Folgenden unten:
Sind also die Aktien auf dem Konto des Brokers letzendlich auch nur
eine Forderung an den Broker und der Kunde ist nicht Eigentümer dieser Aktien ?
An Geld kann man kein Eigentum, sondern nur Besitz erwerben. Es gehört dem Staat. Das Geld hat aber einen Wert, der dem Besitzer erlaubt, dafür z.B. Sachen oder Dienstleistungen einzutauschen.
Nicht der Kontoinhaber hat das Eigentum am Inhalt des Girokontos sondern die Bank! Der Kontoinhaber hat nichts weiter als eine Forderung auf diesen Inhalt.
UBS verweigert 300’000 Franken Barbezug
Zitat von Kostolany – „Mit etwas Zynismus kann man behaupten, dass das ganze kapitalistische System eine Illusion,
vielleicht sogar ein Schwindel ist, aber eben ein gut gemachter. Hoffen wir das er noch lange besteht.“
Danke & Gruss