(27.12.2020, 17:41)mrvertigo schrieb: Das hast Du schon richtig verstanden. Falls IB insolvent wird, sind Deine Aktien bis zu einer Gesamtsumme von 500.000USD incl max 250.000USD in bar durch die staatliche US Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich hat IB für die Privatkunden eine Versicherung bis zu einer max Schadensumme von 30Mio USD pro Kunde abgeschlossen. Die maximale Haftung der Versicherung beträgt 150Mio USD pro Schadensfall (was sicher nicht ausreichen wird). Darüber hinaus bist Du vorrangiger Gläubiger bis zum aktuellen Wert deines Depots incl. Barmittel.
Das gilt ausschliesslich für Privatpersonen und nicht für non US Optionen, Rohstoffe, Rohstoff-futures etc.
Ein Schadensfall in der Art von Wirecard, bei dem die Positionen der Kunden "einfach weg" sind, wäre für jemanden mit einem Depot über 500.000 USD schon ein Problem.
Nein, so war das nicht gemeint. Ich glaube mich zu erinnern, dass es anscheinend einen Unterschied gibt, nach welchen chapter (11 oder eben 7) eine möglicher Ausfall von IB abgewickelt werden würde.
Während bei chapter 11 (ich sag der Einfachheit wegen mal alle) Papiere, die IB in street name hält, unabhängig vom Wert an den Eigentümer gehen und nicht in die Masse zählen, war diese Aussage zu einer Abwicklung nach chapter 7 (für mich) nicht eindeutig.
Vermutlich ist die Beschäftigung mit der Pleite von IB für die meisten hier so sinnvoll wie das stapeln von heißer Luft, aber der Teufel steckt oft im Detail und man muss im Zweifel sehr genau hinsehen.
Viele habe ja beispielsweise noch immer nicht verstanden, warum bei IB(-EU) Bargeld nur bis 20k versichert ist...
Schöne Grüße
[Ergänzung]: Der 'Schadensfall' Wirecard geht den Broker übrigens überhaupt nichts an, wieso sollte er für sowas gerade stehen müssen? Das ist allein eine Geschichte zwischen WDI und deren Gläubigern. Oder willst Du den Broker als Hehler drankriegen?