Hallo XXX:
Hab grad mal in Stammheim nachgefragt.
Die politischen Gefangenen haben kein Internet auf den Zellen!
Und beim Freigang ist der Computer von den alten RAFlern besetzt,
Glaub kaum, dass du mit deiner Gesinnung da dran darfst!
Gibt doch immer wieder Hirndillen, die Gestzeshärte fordern, aber das Gesetz nicht kennen.
Zitat:Die Rechtslage: Die Verwendung des Hitlergrußes ist eine Straftat
Das Strafgesetzbuch [StGB] stellt den Hitlergruß in all seinen Varianten zweifach unter Strafe. Zunächst macht sich gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar, wer unter anderem nationalsozialistische Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verwendet. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben macht sich der Verwender des Hitlergrußes häufig auch gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar. Diese Tat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hab grad mal in Stammheim nachgefragt.
Die politischen Gefangenen haben kein Internet auf den Zellen!
Und beim Freigang ist der Computer von den alten RAFlern besetzt,
Glaub kaum, dass du mit deiner Gesinnung da dran darfst!

Gibt doch immer wieder Hirndillen, die Gestzeshärte fordern, aber das Gesetz nicht kennen.
