(25.01.2021, 19:49)Metalhead71 schrieb: Überweisen geht bei KFZ-Steuer nur nach Lastschriftrückläufer oder sonstigen Ausnahmefällen.
Bei der Zulassung hast Du keine Wahl. Ohne IBAN und LS-Verfahren keine Zulassung !
In Zeiten der Digitalität sollte es mindestens möglich sein dem "Kunden" eine Mail vor Abbuchung zukommen zu lassen.
Aber wozu ? KFZ-Zulassung ist halt ein Monopol des Staates. Die müssen nicht attraktiv sein und können sich Steinzeitmethoden leisten.
Ich überweise seit Jahren die Kfz Steuer selbst. Rechnung kommt keine.