(29.01.2021, 04:49)jf2 schrieb: Und die die Geschäfte geplündert haben, oder war das noch ok?Hm...
So Kolotaralschäden können schon mal vorkommen.
Das passiert den Amis auch immer wieder, wenn sie gegen die Achse des bösen kämpfen!


Sachschäden muss man bei der Wiederherstellung Verfassungskonformer Zustände in kauf nehmen.
Beim Lockdown interessiert sich ja auch niemand dafür, ob da Sachschaden entsteht.
Den muss halt die Regierung ersetzen, die das zu Verantworten hat.
Die Finanzminister sind im Gelddrucken mittlerweile geübt.
Sehe ich kein Problem!
Bei uns wäre das durch Artikel 20 Grundgestz legitimiert!
Die Holländer haben was ähnliches in der Verfassung!
Disclaimer:
*Bitte erkundigen Sie sich bezueglich der Coronaempfehlungen auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit b.z.w.
bei Ihrem Gesundheitsamt, oder auf der offiziellen Webseite, der für Ihren Kreis zuständigen Landesreagierungen!
Bitte beachten Sie dass für die Länder Bayern und Baden-Württemberg
alternativ auch die für Corona neu errichteten Landesdikaturen zuständig sein könnten!
Näheres regelt eine notverkündigte Verordnung in den jeweiligen Bereichen!
Falls sie nicht mehr Durchblicken machen Sie Ihren Fernseher an und warten auf die nächste Bundepressekonferenz!
Warten Sie nach Beendigung der Bundespressekonferenz noch einen Moment ab! Ihr Landesvater könnte noch was Gegenteiliges verkündigen
Anschliessend begeben Sie sich idealerweise noch auf die Webseite des Bundesverfasungsgerichtes, und erkundigen sich dort, welche notverkündigten Verordnungen wegen Verfassungwidrigkeit bereits wieder aufgehoben sind!
Für Streitigkeiten zwischen Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister können wir keine Haftung übernehmen!
Bei Streitigkeiten machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir den deutschen Rechtsweg aus gegebenem Anlass für den Moment ablehnen und schlagen bis zur Vernunftseinkehr bei den entsprechenden Landesdiktaturen als Schlichtungsstelle Guantanamo Bay vor!