Verwaltungsgericht Wien weist in einem Urteil zur Aufhebung eines Demontstationsverbots
darauf hin, dass ein pos. PCR Test ohne klinische ärztl. Untersuchung nicht als Falldefinition nach WHO-Vorgaben geeignet ist.
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at...7-2021.pdf
und:
darauf hin, dass ein pos. PCR Test ohne klinische ärztl. Untersuchung nicht als Falldefinition nach WHO-Vorgaben geeignet ist.
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at...7-2021.pdf
Zitat:Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweisvon SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig vonklinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit SARS-CoV-2 spezifischemAntigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis vonSARS-CoV- spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigtenFälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.
und:
Zitat:Besonders hervorzuheben war, dass starksteigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wienund der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten,dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.