Die Steuerfreiheit liegt, sofern vorhanden, typischerweise an den Zeiten. Also z.B. 25% Steuerfrei Samstags, 70% Sonntags, 20 in der Nacht ... oder so.
Die "Reduzierung" des tatsächlichen Stundenlohns gilt nicht wegen der Zuschläge, sondern trotz dieser. Zumindest solange halbwegs üppige tarifliche Regelungen gelten.
Wollte dir da aber weder den Spaß noch den Glauben an die Zuschläge bei Überstunden vermiesen.
Sorry.
Die "Reduzierung" des tatsächlichen Stundenlohns gilt nicht wegen der Zuschläge, sondern trotz dieser. Zumindest solange halbwegs üppige tarifliche Regelungen gelten.
Wollte dir da aber weder den Spaß noch den Glauben an die Zuschläge bei Überstunden vermiesen.
Sorry.
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