(05.04.2021, 14:23)Speculatius schrieb: Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.
Interessant wäre allerdings auch der umgekehrte Fall:
Die Polizei ordnet auf der Demonstration an, die Masken abzusetzen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot.
So etwas hat es tatsächlich gegeben, guckst du hier:
https://www.radiolippe.de/nachrichten/li...erung.html
Wie wäre die Rechtslage, wenn ich trotz Verbots eine Maske aufsetze und hinterher strafrechtlich dafür belangt werde?
Kann man mich dazu zwingen, das wegen fehlender Sicherheitsabstände erhöhte Corona-Infektionsrisiko dulden zu müssen?
Ich sage: nein.
Interessant wäre, was die Juristen dazu sagen. Meines Wissens ist ein solcher Fall noch nicht vorgekommen.