(05.04.2021, 14:23)Speculatius schrieb: Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.

Ja, wenn es diese Auflage für die Demonstration gibt
Allerdings müsste es dazu einen rechtsgültigen Auflagenbescheid für die Demonstration geben.
Öffentlich ist da aber nix zu finden.