(11.04.2021, 18:01)Ventura schrieb: Bezüglich der short Positionen gibt es keine Begrenzung.
Also Verluste aus short calls und short puts können "unendlich"abgeschrieben werden. Das geht nicht mit long call und long put.
Und mir muss noch einer erklären, wie die Ämter da durchblicken?
Auch wenns hier gerade falsch ist und in den EkSt.§20 Thread gehören würde: Gilt das mit den Shorts nur bei Ausübung oder auch wenn man im Verlust vorzeitig schließt?
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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
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