(03.05.2021, 04:34)Ahab schrieb: Vor dem Hintergrund dieser hochpolitischen Frage nach der Impfreihenfolge frage ich mich ob meine Bevorzugung berechtigt war. Die STIKO hat einen Stufenplan der Priorisierung geschaffen, demnach wäre ich auf der untersten Stufe 6 einzuordnen. Vielleicht habe ich einfach nur Glück gehabt, es gab da ein gewisses Zeitfenster (in München) und ich habe nur die offziell zur Verfügung stehenden Mittel genutzt und mich nicht vorgedrängelt.
War da nicht ein Bußgeld von 25.000 Euro für Impfvordrängler geplant?
Ich hoffe, entsprechende Rücklagen wurden gebildet.
