Wenn Du nicht verpflichtet bist, dann musst Du doch die Erklärung für 2016 nicht abgeben. Falls es noch geht, kannst Du aber auch einen Einspruch erheben, dann müsste die Nachzahlung weg sein.
Ich kann aber auch nochmal meinen Vater fragen. Der war sein ganzes Leben beim Finanzamt und kennt sich da aus. Melde mich später nochmal. Der ist nämlich noch unterwegs.
Ich kann aber auch nochmal meinen Vater fragen. Der war sein ganzes Leben beim Finanzamt und kennt sich da aus. Melde mich später nochmal. Der ist nämlich noch unterwegs.