Hallo zusammen,
ich hätte mal ein paar Fragen zur Steuer. Klar, das ist natürlich keine Steuerberatung, aber ich frage auch eher nach den grundsätzlichen Regeln, nicht nach meinen konkreten Zahlen.
Ich werde dieses Jahr wohl einen Kapitalverlust haben.
Das verteilt sich im Wesentlichen auf 1 + n Geldinstitute:
ich hätte mal ein paar Fragen zur Steuer. Klar, das ist natürlich keine Steuerberatung, aber ich frage auch eher nach den grundsätzlichen Regeln, nicht nach meinen konkreten Zahlen.
Ich werde dieses Jahr wohl einen Kapitalverlust haben.
Das verteilt sich im Wesentlichen auf 1 + n Geldinstitute:
- Die "n" sind alles deutsche Geldinsitute, da werden Gewinne und Verluste ja schon mal automatisch bei jeder Transaktion abgeführt.
- Das andere ist ein Anbieter in England. Von dem werde ich ab 1. Januar eine Bescheinigung für 2020 bekommen, in der Gewinne und Verluste stehen.
- Bei einem deutschen Insitut wird es wohl auch auf einen Verlust hinauslaufen. Wenn ich woanders Gewinne habe und diese verrechnen möchte, muß ich vor dem 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Wenn ich es nicht eilig mit dem Verrechnen habe, kann ich aber auch die reguläre Bescheinigung abwarten und das in den nächsten Steuererklärungen tun.
- Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin und ein Konto bei einem ausländischen Geldinstitut habe, muß ich Gewinne und Verluste ja erst ab dem 01. Januar des Folgejahres in der Steuererklärung erwähnen. Unterm Jahr passiert steuerlich nichts.
- Diese kommende Änderung mit Verluste nur bis 10.000€ trifft hier ja nicht zu, weil die Sachen 2020 passiert sind.
- Wenn ich jetzt bei dem ausländischen Insitut Verluste, dafür aber 2021 und evtl. in den Folgejahren Gewinne mache, muß ich für die ja keine Steuern entrichten bis der Verlustbetrag von 2020 quasi aufgebraucht ist. Das darf ich bis maximal vier Jahre später machen.