Aktien waren auch vorher kein Sondervermögen und sind es auch jetzt nicht. Und zwar ganze einfach aus dem Grund, weil der Inhalt eines Wertapierdepots schlicht kein Sondervermögen ist. Nicht bei IB, nicht bei jedem beliebigen anderen Broker, nicht bei der Sparkasse ums Eck.
IB ist ein Broker und keine Bank:
Depotinhalt und Cash-Bestände werden ausschließlich verwahrt. Sie dürfen grundstäzlich nicht vom Broker für eigene Gschäfte verwendet werden und werden aus diesem Grudn bilanztechnisch getrennt vom eigenen Vermögen verwahrt. Bei einer Insolvenz eines Brokers bleiben sämtliche Kundenbestände unberührt.
Da die Vermögenswerte der Kunden somit bei einer Insolvenz nicht in der Konkursmasse mit untergehen, braucht es für diesen Fall auch keine staatliche Absicherung.
Eine Sicherung gibt es allerdings dennoch, und diese kommt beispielsweise im Falle von sog. Malversationen zum Tragen. Was kann man sich darunter vorstellen: Bilanzfälschung, gefälschte Depotauszüge. Aktien und Geldbestände in den Depotauszügen der Kunden, die nur erfunden und gar nicht existent sind. In dem Fall haftet ein Broker gegenüber dem Kunden mit seinem gesamten Vermögen. Reicht es nicht aus, gibt es die staatliche Sicherung.
Beispiele dafür, also für die Veruntreuung der Kundenvermögen:
* Bernie Madoff, der das größte Wirtschaftsverbrechen der bisherigen Zeit begangen hat
* Wirecard
Die Hausbank deiner Wahl ist natürlich eine Bank:
Depotinhalte werden ausschließlich verwahrt. Im Falle einer Insolvenz bleiben diese völlig unberüht, bei Malversationen mit anschließender Insolvenz gibt es eine staatliche Sicherung für die Wertpapiere (in DE: 90% des Depotinhalts bis max € 20K; siehe oben - es ist komplett identisch)
Nicht so bei Geldbeständen am Verrechnungskonto. Da es sich beim Hausbank-Depot um eine Bank handelt, stellt das Cash am Verrechnungskonto eine sog. Sichteinlage dar. Anders als bei den echten Brokern ohne Banklizenz ist dieses Cash Teil der Bilanz der Bank. Eine jede Bank wirtschaftet mit euren Einlagen und wendet es für die eigene Geschäftstätigkeit auf. Bei einer Insolvenz gehen Bankeinlagen aus diesem Grund zwingend mit der Konkursmasse mit unter.
Deshalb gibt es die Einlagensicherung bei Banken und somit bei einem Verrechnungskonto eines Brokers, der eine Banklizenz hat (= eine Bank ist).
Diese Einlagensicherung ist deshalb nicht ein Zeichen für besondere Sicherheit, sondern viel mehr im eigentlichen Sinne des Wortes zu verstehen:
Weil eine jede Einlage bei einer Bank ein erhebliches Risko in sich birgt (Untergang bei Insolvenz) hat man es in unseren Ländern als erforderlich erachtet, ob diesen großen Risikos von der Bank unabhängige Sicherungseinrichtungen gesetzlich vorzusehen. Das ist die Einlagensicherung.
Ein reiner Broker ohne Banklizenz - und IB ist so ein Unternehmen - hat dieses Problem nicht. Bei dessen Insolvenz sind Wertpapierdepot inkl. Cash-Bestände nicht davon betroffen. Und da somit das im Vergleich sehr hohe Risiko von Banken bei Brokern schlicht nicht besteht, gibt es grundstäzlich auch nicht die Einlagensicherung der Banken.
PS:
Wenn du das trotzdem unbedingt willst (ich meine ja: die meisten verstehen einfach nicht die tatsächlichen Hintergründe, bzw. lesen und/oder verstehen sie schlichtweg ihre Depotverträge nicht, bevor sie mit tausenden oder mehr an Euro sodann in einem Depot herum hantieren, kannst du dich ja um ein Depot bei IB-CE bemühen. Bei IB-CE gibt es die staatliche Sicherung unabhänging davon, ob ein Dienstleister eine Bank oder nur ein Broker ohne Banklizenz ist --> € 100.000,-
Ich selber wurde zwangsweise dorthin verfrachtet, nachdem ich seit 2019 einer der wenigen elitären Kunden bei IB-LUX war. IB-LUX wurde aus Gründen der Firmenpolitik von IB nicht wie anfangs vorgesehen weiter ausgebaut, sondern wird gerade aufgelassen. Am Ende dieses "Rückbaus" ist die Aufgabe der Broker-Lizenz gegenüber den Behörden in Luxemburg vorgesehen.
Aktuell bereite ich gerade meinen Abzug weg von IB-CE vor. Alles, aber bitte nur weg von dor. Mit den in Ungarn sehr strengen staatlichen Vorgaben hinsichtlich Einschränkung und fast schon überbordenden Kontrollen von Kapital kann ich persönlich so wirklcih gar nichts anfangen.
IB ist ein Broker und keine Bank:
Depotinhalt und Cash-Bestände werden ausschließlich verwahrt. Sie dürfen grundstäzlich nicht vom Broker für eigene Gschäfte verwendet werden und werden aus diesem Grudn bilanztechnisch getrennt vom eigenen Vermögen verwahrt. Bei einer Insolvenz eines Brokers bleiben sämtliche Kundenbestände unberührt.
Da die Vermögenswerte der Kunden somit bei einer Insolvenz nicht in der Konkursmasse mit untergehen, braucht es für diesen Fall auch keine staatliche Absicherung.
Eine Sicherung gibt es allerdings dennoch, und diese kommt beispielsweise im Falle von sog. Malversationen zum Tragen. Was kann man sich darunter vorstellen: Bilanzfälschung, gefälschte Depotauszüge. Aktien und Geldbestände in den Depotauszügen der Kunden, die nur erfunden und gar nicht existent sind. In dem Fall haftet ein Broker gegenüber dem Kunden mit seinem gesamten Vermögen. Reicht es nicht aus, gibt es die staatliche Sicherung.
Beispiele dafür, also für die Veruntreuung der Kundenvermögen:
* Bernie Madoff, der das größte Wirtschaftsverbrechen der bisherigen Zeit begangen hat
* Wirecard
Die Hausbank deiner Wahl ist natürlich eine Bank:
Depotinhalte werden ausschließlich verwahrt. Im Falle einer Insolvenz bleiben diese völlig unberüht, bei Malversationen mit anschließender Insolvenz gibt es eine staatliche Sicherung für die Wertpapiere (in DE: 90% des Depotinhalts bis max € 20K; siehe oben - es ist komplett identisch)
Nicht so bei Geldbeständen am Verrechnungskonto. Da es sich beim Hausbank-Depot um eine Bank handelt, stellt das Cash am Verrechnungskonto eine sog. Sichteinlage dar. Anders als bei den echten Brokern ohne Banklizenz ist dieses Cash Teil der Bilanz der Bank. Eine jede Bank wirtschaftet mit euren Einlagen und wendet es für die eigene Geschäftstätigkeit auf. Bei einer Insolvenz gehen Bankeinlagen aus diesem Grund zwingend mit der Konkursmasse mit unter.
Deshalb gibt es die Einlagensicherung bei Banken und somit bei einem Verrechnungskonto eines Brokers, der eine Banklizenz hat (= eine Bank ist).
Diese Einlagensicherung ist deshalb nicht ein Zeichen für besondere Sicherheit, sondern viel mehr im eigentlichen Sinne des Wortes zu verstehen:
Weil eine jede Einlage bei einer Bank ein erhebliches Risko in sich birgt (Untergang bei Insolvenz) hat man es in unseren Ländern als erforderlich erachtet, ob diesen großen Risikos von der Bank unabhängige Sicherungseinrichtungen gesetzlich vorzusehen. Das ist die Einlagensicherung.
Ein reiner Broker ohne Banklizenz - und IB ist so ein Unternehmen - hat dieses Problem nicht. Bei dessen Insolvenz sind Wertpapierdepot inkl. Cash-Bestände nicht davon betroffen. Und da somit das im Vergleich sehr hohe Risiko von Banken bei Brokern schlicht nicht besteht, gibt es grundstäzlich auch nicht die Einlagensicherung der Banken.
PS:
Wenn du das trotzdem unbedingt willst (ich meine ja: die meisten verstehen einfach nicht die tatsächlichen Hintergründe, bzw. lesen und/oder verstehen sie schlichtweg ihre Depotverträge nicht, bevor sie mit tausenden oder mehr an Euro sodann in einem Depot herum hantieren, kannst du dich ja um ein Depot bei IB-CE bemühen. Bei IB-CE gibt es die staatliche Sicherung unabhänging davon, ob ein Dienstleister eine Bank oder nur ein Broker ohne Banklizenz ist --> € 100.000,-
Ich selber wurde zwangsweise dorthin verfrachtet, nachdem ich seit 2019 einer der wenigen elitären Kunden bei IB-LUX war. IB-LUX wurde aus Gründen der Firmenpolitik von IB nicht wie anfangs vorgesehen weiter ausgebaut, sondern wird gerade aufgelassen. Am Ende dieses "Rückbaus" ist die Aufgabe der Broker-Lizenz gegenüber den Behörden in Luxemburg vorgesehen.
Aktuell bereite ich gerade meinen Abzug weg von IB-CE vor. Alles, aber bitte nur weg von dor. Mit den in Ungarn sehr strengen staatlichen Vorgaben hinsichtlich Einschränkung und fast schon überbordenden Kontrollen von Kapital kann ich persönlich so wirklcih gar nichts anfangen.