(22.02.2021, 22:50)epcopal schrieb: Ich hatte auch die Vermutung das das Cash in den USA liegt, daher kein SEPA möglich.
in diesem Fall kann man die Einlagensicherung in die Mülltonne werfen. Liegt das Geld nicht in Dublin, ist faktisch auch kein Schaden entstanden falls IB IRE etwas "zustößt".
und die USA haben keine rechtliche Verpflichtung NON US CITIZEN zu entschädigen.
inwiefern sie das Recht haben das Giral in die USA zu transferieren nach Einzahlung an die Tochterunternehmen würde sich kaum erschliessen.
was bleibt ist die Gewissheit das eine Privatklage von Europa gegen die USA niemals Erfolg haben wird, siehe 2+4 Gesrpäche, Lissaboner Vertrag, Marshallplan.