RE: Deutschland Steuerlich verlassen
| 27.03.2021, 11:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2021, 11:21 von Ste Fan.)
Die Quellensteuer gilt ja nur fuer Dividendeneinkuenfte, daher gilt der Steuervorteil nur in diesem speziellen Fall.
Das Haupargument gegen z.B. Gewinnmitnahmen ist ja in den anderen Treads die Sache mit den anfallenden Steueren beim Verkauf.
Bei totaler Steuerfreiheit schlaegt Kapitalgewinn Ausschuettung (solange nicht aus UK oder so) und Vermoegenssteuer faellt eh flach - dies gilt natuerlich nur wenn der Investor flexibel ist
Das Haupargument gegen z.B. Gewinnmitnahmen ist ja in den anderen Treads die Sache mit den anfallenden Steueren beim Verkauf.
Bei totaler Steuerfreiheit schlaegt Kapitalgewinn Ausschuettung (solange nicht aus UK oder so) und Vermoegenssteuer faellt eh flach - dies gilt natuerlich nur wenn der Investor flexibel ist