Kabinett beschließt Abbau von Hürden für Solaranlagen
Mi, 14.09.22 17:27·
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett.
Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher aus bürokratischen Gründen, sagte der FDP-Politiker. Deshalb sollen Einnahmen daraus bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.
«Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen», sagte Lindner. «Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz dafür geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näher zu treten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen.»
Vereinfachung auch für größere Anlagen
...
Die Ertragssteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.
Das Kabinett beschloss zudem die Lockerung einer Reihe von Vorschriften, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu steigern.
https://www.comdirect.de/inf/news/detail...DESCENDING
Mi, 14.09.22 17:27·
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett.
Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher aus bürokratischen Gründen, sagte der FDP-Politiker. Deshalb sollen Einnahmen daraus bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.
«Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen», sagte Lindner. «Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz dafür geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näher zu treten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen.»
Vereinfachung auch für größere Anlagen
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Die Ertragssteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.
Das Kabinett beschloss zudem die Lockerung einer Reihe von Vorschriften, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu steigern.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.