(07.01.2024, 14:25)boersenkater schrieb: Sehe ich grundsätzlich auch so - aber mich würde es leider auch nicht wundern wenn da wieder
irgendwelche Heuschrecken und Ratten mitmischen um sich ihren Teil vom Kuchen stehlen zu können
und die Vorteile beim Endverbraucher dann geringer ausfallen als sie könnten....
Leider könntest du Recht haben. Dazu kommt dann noch, dass die Medien sich da schnell einen Bären aufbinden lassen.
Immerhing gibt es jetzt das Gesetz:
Zitat:Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 41a Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife
(1) Stromlieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. Stromlieferanten haben daneben für Haushaltskunden mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.
(2) Stromlieferanten, die zum 31. Dezember eines Jahres mehr als 100 000 Letztverbraucher beliefern, sind im Folgejahr verpflichtet, den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Tarifen für Letztverbraucher anzubieten, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen. Die Stromlieferanten haben die Letztverbraucher über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags nach Satz 1 umfassend zu unterrichten sowie Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes anzubieten. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle Stromlieferanten.
(3) Stromlieferanten, die Letztverbrauchern nach Absatz 2 den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Tarifen anzubieten haben, sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, diesen Stromliefervertrag nach Wahl des Letztverbrauchers auch ohne Einbeziehung der Netznutzung und des Messstellenbetriebs unter der Bedingung anzubieten, dass der Letztverbraucher die Netznutzung nach § 20 oder den Messstellenbetrieb nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Messstellenbetriebsgesetzes selbst vereinbart hat.
Aber der verrückte Söder möchte ja wieder in die Atomkraft, auch Neubau. Und die fordern dann eine Mindestvergütung für jede gelieferte KWh, da stören niedrige Preise wieder nur.
Es kann aber auch folgendes passieren: Die rechte Werteunion hat sich ja von der CDU abgespalten, gemeinsam mit diesem noch verrückteren Märchenonkel Markus Krall wollen sie ja eine eigene Partei gründen.
Nun kann es dann ja sein, dass in den nächsten Bundestag noch zusätzlich die Märchenwerteunion und die Wagenknecht-Partei einziehen. Und dass dann der CDU nur übrigbleibt gemeinsam mit SPD und den Grünen eine Regierung zu bilden.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.