(23.05.2023, 11:23)Speculatius schrieb: ...und das hört sich ja sensationell an.
Welcher Stromanbieter ist das denn?
Meiner (Mainova) denkt noch gar nicht an solch eine Senkung.
Das ist die prosumergy GmbH
Zitat:Wir sind ein junges Unternehmen aus Kassel, welches deutschlandweit Mieterstrommodelle umsetzt. Damit möchten wir Impulse für Bürgerbeteiligung an der Energiewende setzen: Vermieter, die Ihre Immobilien durch eine Solaranlage aufwerten, ermöglichen es ihren Mietern, erstmals Solarstrom vom eigenen Dach zu nutzen. Als Vorreiter in diesem Markt möchten wir allen Beteiligten – von Vermietern, Mietern, Investoren bis Solarteuren – Lösungen und Vorteile aufzeigen. Für dieses innovative Geschäftsmodell haben wir bereits einige Preise gewonnen. Mehr können Sie hier erfahren.
https://prosumergy.de/ueber-uns/
In deren AGB haben sie sich sogar selbst verpflichtet den Preis wieder zu senken:
Zitat:§ 6 Änderungen der Preise und Bedingungen
(1) Bei einer Änderung der für die Strompreisgestaltung maßgeblichen Kosten ist der Lieferant berechtigt, den Arbeitspreis
und/oder die Grundgebühr im Wege einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB in Ausübung billigen Ermessens zu einem Monatsersten zu ändern. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch den Lieferanten sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für
die Preisermittlung nach § 5 Abs. 2 maßgeblich sind. Der Lieferant ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei
der Preisermittlung ist der Lieferant verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen
zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.